Geschäftliche Nutzung von Fahrzeugen - steuerliche Aspekte
Steuerliche Information von Fahrzeugen die gewerblich und Privat genutzt werden
- Geschäftliche Nutzung: Wenn ein Fahrzeug sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, können die damit verbundenen Kosten teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei ist es wichtig zu dokumentieren, wie viel des Fahrzeugs für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Dies kann entweder durch ein Fahrtenbuch geschehen oder durch die 1%-Regelung, bei der monatlich 1% des Bruttolistenpreises (des Herstellers) des Fahrzeugs als geldwerter Vorteil versteuert wird, wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird.
- Deutscher Listenpreis: Der Listenpreis ist der empfohlene Verkaufspreis des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs. Für die Berechnung der Steuerpflicht (wie beim Ansatz der 1%-Regelung) ist der ursprüngliche Bruttolistenpreis relevant, unabhängig davon, zu welchem Preis das Fahrzeug tatsächlich gekauft wurde. Das bedeutet, dass auch Rabatte oder Sonderaktionen beim Kauf nicht berücksichtigt werden dürfen.
Die vorstehenden Informationen beziehen sich auf steuerrechtliche Aspekte und sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Allerdings erfolgte dies ohne Gewähr für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Ich empfehle, bei steuerlichen Fragen oder Unsicherheiten einen Steuerberater zu konsultieren.
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